Heute hat die Kriminalpolizei vollbracht, woran der Wecker zuvor gescheitert war, und mich halbwegs zeitig aus dem Bett geholt. Anlass für die Störung meiner Bettruhe war eine angeblich vorausgegangene Störung meinerseits – die des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten. (Frei nach § 126 StGB) Gedroht hätte ich mittels eines YouTube-Videos, in dem durch eine Counterstrike-Map meiner alten Schule gelaufen wird.
Nach der polizeilich beaufsichtigten Löschung des Videos kann ich leider nur noch nacherzählen, was darin zu sehen war: Jemand läuft eilig durch das leere Treppenhaus einer Schule, bleibt kurz vor einer Tür stehen, dreht wieder um, springt über ein Geländer und läuft zu einer anderen Tür. Unter dem Titel »Montag, erste Stunde« erzählt der Kurzfilm dem Eingeweihten, wie ich zu spät zum Politik-LK komme und mich kurzfristig dazu entschließe, die Stunde doch lieber im Aufenthaltsraum zu verbringen. (Soll angeblich ein oder zwei mal vorgekommen sein.)
Darin die Ankündigung eines Amoklaufs (oder meinetwegen auch den Aufruf zu einem solchen) zu sehen, ist eine nicht ganz uninteressante Interpretation. Offensichtlich wurde die Engine des Killerspiels trotz der vollständigen Abwesenheit von Bewaffnung oder aggressiven Handlungen erkannt und geschlussfolgert. Die populäre Erzählung vom psychisch kranken Killerspieler ist offensichtlich nicht nur bei Boulevardjournalisten und verunsicherten Pädagogen bekannt, sondern auch in der Strafverfolgung wirksam. Das Thema liegt seit heute Morgen jedenfalls wieder oben auf dem Schreibtisch – wenn die Debatte schon Hausbesuche macht. …
Was der Polizei besonders wichtig war, sei hier nur als skurrile Randbemerkung angeführt: Ich hatte Text und Video unachtsamerweise ausgerechnet am 11. September gepostet. So wie übrigens auch das hier.